Schwachsinn Pur

February 2nd, 2007 | Categories: Mail | Tags:

Dem Heise Bericht zur Folge, rollt eine erste Abmahnwelle wegen fehlender Handelsregisterangaben in geschaeftlichen Emails an.

Ich gebe zu erstmalig gestern davon gehoehrt zu haben, dass solche Angaben auf geschaeftliche Emails anzubringen sind, aber wenn es tatsaechlich stimmen sollte, stelle ich den Wert der Vorschrift gleich mit dem der Vereinheitlichung von Kondomgroessen in der EU.

Email ist faelschbar. Punkt. Daher sind jegliche Form von sogenannten Disclaimer sinnlos. Wer unverschluesselte und unsignierte e-mail im Geschaeftsleben nutzt um vertragliches zu vereinbahren hat eh ein Problem und sollte das wissen. Der Nutzen von Handelsregisterangaben auf solche recyclebare Bits ist meines Erachtens gleich Null. Gleiches gilt uebrigens fuer Disclaimer jeglicher Art. Wo ist bitte der Nutzen von Spruechen der Art Wenn Sie diese Mail versehentlich erhalten loeschen Sie die ungelesen? Nirgendwo.

Anstatt kilobyte-weise nichstsagende disclaimer zu verwenden, schlage ich vor hoechstens in kurzform die notwendigen Informationen im Organization Header einer e-mail unterzubringen. Dieser Header, den meisten heute wahrscheinlich unbekannt, ist genau der richtige Platz dafuer:

Organization: Foobar GmbH, Frankfurt/DE, HRB 1234,
      Geschaeftsfuehrer: John Doe, Jane Public

IANAL, aber die Verwendung im Header muesste doch genug sein, oder?

Hoehrt auf mit dem Schwachsinn. Disclaimers are a bad thing. Kuemmert euch eher um die Vereinheitlichung von Strom-Steckdosen in der Welt; das bringt erheblich mehr.

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